Zumindest stehen sie ihm im beruflichen Bereich eher uninteressiert gegenüber. Die Gründe dafür liegen, zumindest im Zusammenhang mit Kunstfehler-Verfahren, bei der Haftpflichtversicherung, ohne die kein Mediziner arbeitet. Die Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner kümmert sich zumeist sehr fürsorglich um Ärzte, die mit einem Haftpflichtschaden im Medizinrecht konfrontiert werden. Patienten, die ihrerseits über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können sich bei einem Behandlungsfehler glücklich schätzen, denn die Kosten des Verfahrens sind beträchtlich. Umgekehrt benachrichtigt der Arzt seine Berufshaftpflichtversicherung, die mit ihrem indirekten Rechtsschutz Ärzte rechtsschutzversicherten Personen ausreichend angleicht. Andererseits verlässt dieser beschränkte Rechtsschutz Ärzte immer dann, wenn sie mit anderen Rechtsfragen außerhalb der beruflichen Haftung konfrontiert werden.
Die Mediziner stellen bei der Suche nach einer ergänzenden Versicherung fest, dass der Rechtsschutz Ärzte bislang eher stiefmütterlich behandelt. Die angebotenen Verträge lassen beim Versicherungsschutz den Rechtsschutz der Ärzte in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten meist außen vor. Auch bei arbeitsrechtlichen Fragen ist es noch immer üblich, dass der Rechtsschutz Ärzte mit einer Ausschlussklausel trifft.
Geht es um Vertragsarztrecht unterstützt der Rechtsschutz Ärzte oft erst im gerichtlichen Verfahren. Dies ist für die Mediziner häufig ein Nachteil, denn schon der außergerichtliche Teil bedarf der gründlichen, anwaltlichen Bearbeitung, um Versäumnisse für das spätere Gerichtsverfahren auszuschließen. Trotz der vielfältigen und auch im Ergebnis kostspieligen Rechtsstreitigkeiten, die im Medizinrecht auf einen Arzt zukommen können, deckt kaum eine Versicherung im Bereich Rechtsschutz Ärzte umfassend und praktikabel ab.
Es ist deswegen einleuchtend, dass der Abschluss einer Versicherung für Rechtsschutz Ärzte nicht wirklich interessiert.
Nur selten schließen sie eine Rechtsschutzversicherung ab, die den beruflichen Bedarf decken könnte, während beim privaten Rechtsschutz Ärzte eine entsprechende Versicherung keineswegs ablehnen und ihren Nutzen zu schätzen wissen. Ist Thema des Rechtsstreits jedoch Medizinrecht, können Anwälte zumeist davon ausgehen, dass eine vertragliche Abdeckung der Kosten durch einen Versicherer nicht vorhanden ist. Aus Gründen der Vollständigkeit erkundigen sich Rechtsanwälte dennoch nach einer möglichen Deckung.
Für den Fall, dass wider Erwarten ein rechtschutzversicherter Mediziner zum Mandanten wird, ist die Deckung für den Rechtsstreit deswegen noch lange nicht erteilt. Die Versicherer mögen eine entsprechende, vertragliche Absicherung zwar abgeschlossen haben, übernehmen aber deswegen nicht die übliche Abrechnung der erhöhten Kosten. Die Deckungszusage wird verkompliziert und artet in vielen Fällen zu einem Streit zwischen dem Versicherer und dem Rechtsanwalt aus, bei dem der Mandant zuguterletzt auch noch betroffen ist.
Dies ist spätestens der Fall, wenn die Abrechnung der Anwaltskosten ansteht. Rechtsstreitigkeiten im Medizinrecht sind zeit- und arbeitsintensiv. Die Versicherer bevorzugen es jedoch, im medizinischen Rechtsschutz Ärzte wie durchschnittliche Mandanten mit ebenso durchschnittlichem Bearbeitungsaufwand durch den Rechtsanwalt abzurechnen. Bei dem erfahrungsgemäß anstehenden Ärger um die Kostenrechnung bevorzugen Rechtsanwälte im Grunde Fälle, bei denen Ärzte ohne Rechtsschutz das Mandat erteilen.
Die Frage, ob sich die Absicherung des Lebensrisikos eines Rechtsstreits für einen Arzt lohnt, ist dennoch nicht so ohne Weiteres zu verneinen.
Inzwischen haben auch einige Versicherer erkannt, dass die Kombination von übersteigerten Prämien und mangelhaftem Rechtsschutz Ärzte als Kunden insgesamt vertreiben kann. Die Konkurrenz am Markt ist groß und fast jeder Versicherer versorgt neben dem Rechtsschutz Ärzte auch mit einer Vielzahl anderer Produkte. So sorgen die Versicherer für Verstimmung bei ihren gewöhnlich zahlungskräftigen Kunden, weil sie im Bereich Rechtsschutz Ärzte aus Angst vor hohen Anwaltskosten benachteiligen. Im Ergebnis verlieren sie zunehmend auch die anderen Versicherungsverträge der Mediziner. Unter diesem Gesichtspunkt finden sich deswegen im Bereich Rechtsschutz für Ärzte seit einiger Zeit durchaus attraktive Vertragsangebote, die den speziellen Bedürfnissen angepasst sind.
Das Hauptaugenmerk sollte im Sektor Rechtsschutz für Ärzte jedoch verstärkt auf der Vertragsausgestaltung liegen und die Prämienhöhe nur als zweitrangiger Entscheidungsfaktor angesehen werden. Sinnvoll ist es, vor der Entscheidung für einen bestimmten Versicherer, Erkundigungen über den von ihm angebotenen Rechtsschutz bei Ärzten aus dem Kollegenkreis einzuholen. Aus Sicht der Betroffenen lässt sich häufig ein genaueres Bild des Abrechnungsgebarens eines Versicherers mit dem Anwalt des betroffenen Arztes ermitteln.
Es sind nicht nur Haftpflichtschäden, die einen Mediziner im Laufe seines Berufslebens mit einem Rechtsstreit konfrontieren. Eine gute Rechtsschutzversicherung mit umfangreicher Deckung der speziellen Rechtsfragen lohnt sich deswegen auch für einen Arzt. Dies gilt besonders, wenn der Arzt nicht durch eine große Praxis mit starken finanziellen Reserven abgesichert ist, die solche Streitigkeiten ohne Einschränkung auffangen kann.