Pflichtteil
- Wie Grabpflegekosten den Pflichtteil reduzieren können
Kein Mensch will, dass sein Grab mangels Pflege verlottert. Häufig findet sich in Testamenten die Auflage, dass ein Teil des Nachlasses für die Grabpflege zu verwenden ist. Allerdings können Pflichtteilsansprüche dafür sorgen, dass der für die Grabpflege vorgesehene Betrag angegriffen wird- gerade dann, wenn die Erbschaft „knapp“ ist.
- Das notarielle Nachlassverzeichnis gibt dem Pflichtteilsberechtigten Sicherheit
Enterbt – und was nun? Um als Pflichtteilsberechtigter sicher sein zu können, dass der Nachlass vom Erben nicht geschmälert angegeben wird, kann dieser ein notariell angelegtes Verzeichnis über das Erbe verlangen.
- Der Ergänzungsanspruch auf den Pflichtteil
Erben können einen Anspruch auf Erhöhung ihres Pflichtteils haben, wenn dieser nachträglich ergänzt werden muss.
- Vor- und Nachteile von Pflichtteilsstrafklauseln
Ein Kind, welches nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil geltend macht, kann nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils auch nur den Pflichtteil erhalten.
- Pflichtteilsergänzungsanspruch & Schenkungen zu Lebzeiten | AdvoGarant
Laut Statistik geht es in jedem dritten Erbstreit um Ansprüche auf Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungen. Viele Berechtigte erfahren erst nach dem Tod des Erblassers von Zuwendungen, die dieser zu Lebzeiten getätigt hat.
- Enterbter Ehegatte – Was ist zu tun?
Bevor Strategien für den enterbten Ehegatten erläutert werden können, lohnt sich ein Blick auf das Ehegattenerbrecht. Der Gesetzgeber billigt dem überlebenden Ehegatten eine verschieden hohe Erbquote zu, je nachdem, neben welchen Verwandten er zum Zuge kommt.
- Bezugsrecht
Unwiderruflich erteiltes Bezugsrecht bei Lebensversicherungen.
- Lebensversicherung und Pflichtteilsrecht
Die Vermögensbildung und Absicherung mit Hilfe von Lebensversicherungen ist in Deutschland sehr weit verbreitet.
- Pflichtteilsergänzungsanspruch und das Alters der Berechtigten
Kommt es beim Pflichtteilsergänzungsanspruch auf das Alter des Berechtigten an?