Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowohl bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch bei rechtlichen Fragen im bestehenden Arbeitsverhältnis.


Hier beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei Fragen der Abmahnung, Befristung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, des Kündigungsschutzes, Lohnzahlungen, Teilzeitarbeit, Urlaubsrecht, Zeugnis u.a.


Für Arbeitnehmer ist die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber häufig existentiell. Aber auch für Arbeitgeber kann der Konflikt mit dem Arbeitnehmer wirtschaftlich beeinträchtigende Ausmaße einnehmen, die es abzuwenden gilt.


Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten.


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