Das Betreuungsrecht stellt einen zentralen Bereich des Familienrechts und des Sozialrechts dar, da es zahlreiche Menschen in unterschiedlichsten Lebenssituationen betrifft, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
In unserer sich ständig wandelnden Gesellschaft, in der Menschen pausenlos von „Eilmeldungen“ eingeholt werden, ist das Betreuungsrecht ein immer drängender werdendes Thema.
Rechtsanwalt Klein vertritt Sie als Betroffene und berät und vertritt sowohl Familienangehörige als auch Betreuer.
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