Miet- und Wohneigentums­recht

Sowohl das Miet- als auch das Wohneigentumsrecht sind in der Vergangenheit neu gestaltet worden und unterliegen einer ständig sich wandelnden Rechtsprechung. 


Hier beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter bei der inhaltlichen Gestaltung und Überarbeitung von Mietverträgen als auch bei Fragen der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen sowie Mietminderungen. Ob Sie als Vermieter unter der fehlenden Zahlungsmoral Ihres Mieters leiden oder Sie als Mieter von einer ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigung betroffen sind, wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich vor dem zuständigen Gericht.


Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts vertreten wir sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen, insbesondere zu Beschlussanfechtungen und auch sonstigen rechtlichen Fragen im Wohnungseigentumsrecht.


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