Familienrecht

Leider kann gerade die Familie schnell zum Ort persönlicher Auseinandersetzungen werden.


Wir vertreten Sie bei individuellen Vereinbarungen, die am Sinnvollsten zu Zeiten getroffen werden sollten, wenn Ihr familiäres Verhältnis noch intakt ist, um späteren Streit zu vermeiden. Hier können Regelungen in einem Ehevertrag oder im Falle der Trennung in einer Scheidungsfolgevereinbarung getroffen werden.


Wir beraten Sie auch in allen Fragen rund um die nichteheliche Lebensgemeinschaft sowie zum Kindschaftsrecht und unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht im Falle der Scheidung, des Versorgungsausgleichs, bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt oder Trennungs- und Ehegattenunterhalt sowie der Vermögensauseinandersetzung und bei Fragen zum Umgangsrecht und der elterlichen Sorge.


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